Häufig gestellte Fragen

Nach geltendem EU-Recht dürfen viele Produkte, die bestimmte Inhaltsstoffe haben, nur als Gefahrgut befördert werden. Auf der Liste dieser gefährlichen Inhaltsstoffe finden sich auch viele Stoffe aus der Natur wieder, die in einigen unserer Produkte enthalten sind.

Wenn wir solche Artikel so verschicken, wie es die geltenden Bestimmungen erfordern, ist das für die Kunden nicht mehr bezahlbar. Wir wissen, dass überall auf der Welt gegen die Bestimmungen verstoßen wird, können uns als sehr kleines Unternehmen aber weder eine Versicherung zur Deckung des Risikos (falls es nicht im Zweifel ohnehin als Vorsatz gezählt wird) leisten noch könnten wir bei Schäden, die uns, zu Recht oder Unrecht, zugerechnet werden, die finanziellen Folgen tragen.

Ein kleines Beispiel mag das verdeutlichen: Sie bestellen bei uns eine Dose Pechimprägnierung. Die Dose wird von uns gewissenhaft verpackt und mit einem Dienstleister verschickt. Das Fahrzeug, das Ihnen das Paket zustellen soll, wird in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein Brand entsteht. Die Brandermittler finden in den Resten die Dose Pechimprägnierung. Schon nimmt das ganze Fahrt auf.

Daher gibt es einige Produkte nur in unserem Laden hier in Hesedorf.

Bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Anfragen anfangs (bis Mitte August 2021) wegen einer falschen Einstellung im Programm im elektronischen Nirvana landeten.

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